Das Kommunalwahlrecht in Wohltorf

Die Wahlen zur Gemeindevertretung finden dieses Jahr am 14. Mai statt. Es wird von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends in den bekannten Wahllokalen gewählt.

Die Regelungen zur Kommunalwahl sind auf einer Webseite des Landes Schleswig-Holstein gut zusammengefasst, aber hier einmal das wichtigste für Wohltorf.

Wahlberechtigt ist, wer EU-Bürger*in ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in Wohltorf wohnt. Dann sollte man auch im Wählerverzeichnis eingetragen sein und eine Benachrichtigung zur Wahl erhalten. Die Wahlbenachrichtigungen werden immer so zeitig versandt, dass auch die Beantragung der Briefwahl noch möglich ist.

In Wohltorf gibt es nur einen einzigen Wahlkreis, in dem sieben Kandidat*innen direkt gewählt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat sieben Stimmen, die auf die Kandidat*innen der Parteien verteilt werden können: man darf also Kandidat*innen verschiedener Parteien wählen, jede/n aber nur ein Mal.

Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmzettel ausgezählt. Zunächst wird die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmzettel ermittelt und anschließend die Anzahl der gültigen Stimmen. Ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.

Dann werden die einzelnen Stimmen auf die Kandidat*innen und Parteien verteilt und deren Anzahl ermittelt. Dabei wird unterschieden zwischen direkt Gewählten und über eine Liste Gewählten. Die direkt gewählten Kandidat*innen sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Das ist unabhängig von ihrer Position auf dem Wahlzettel.

Diejenigen, die über eine Liste gewählt werden, werden nach dem sogenannten Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ermittelt, bei dem die Anzahl der erreichten Stimmen ins Verhältnis zur Anzahl der Listenplätze gesetzt wird. Es werden so viele Kandidat*innen von den Listen der Gemeindevertretung hinzugefügt, dass die Sitzverteilung in der Gemeindevertretung der prozentualen Stimmenverteilung entspricht. Das kann auch zu Überhangmandaten führen. In Aumühle gab es bei der letzten Wahl eine ganze Reihe von Überhangmandaten, in Wohltorf nicht.